Gesundheitspolitisches Thesenpapier
23. März 2015 – Online Redaktion
Freiheit der Berufsausübung
ZZB: Der Beruf „Zahnarzt“ ist seinem Wesen nach ein Freier Beruf; daran halten wir unverbrüchlich fest! Jedweder Versuch, an diesem Grundpfeiler zu rütteln, wird unseren entschlossenen Widerstand finden. Dies zu verdeutlichen und zu sichern, verbünden wir uns mit der Gemeinschaft der anderen Freien Berufe in Bayern. In freier Berufsausübung sehen wir die berufliche Existenz als Zahnarzt am besten gesichert. Dies ist unser höchstes Anliegen.
Berufsbild Zahnarzt
ZZB fordert im Hinblick auf die berufliche Ausbildung den berufsfertig ausgebildeten Zahnarzt am Ende eines Staatsexamens. Die Zweiteilung der zahnärztlichen Ausbildung in Bachelor- und Mastergänge lehnen wir strikt ab. Postgraduale Fortbildung ist in jedem Falle ein Ziel, hinter das wir uns stellen. Doch eine mögliche weitere Zersplitterung des Berufsbildes Zahnarzt durch Maßnahmen der Kammern lehnen wir klar ab. Der Zahnarzt per se ist bereits Spezialist in seinem Fach. Die bisherigen Weiterbildungsgebiete sollen Bestand haben, wie auch die bisherige Gebietsbeschränkung.
Freie Arztwahl
ZZB: Der Erhalt der freien Arztwahl ist für uns unverhandelbar. Sie ist die unverzichtbare Grundlage für eine langjährige Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt. Zudem ist die freie Arztwahl eine wichtige Grundlage des Therapieerfolges.
Fortschrittssicherung
ZZB kämpft darum, die Spitzenstellung der Zahnheilkunde hierzulande im internationalen Vergleich zu bewahren. Dazu gehört auch eine adäquate Honorierung der zahnärztlichen Leistung sowie deren Absicherung durch die Berücksichtigung der Kostenentwicklung in den Praxen, etwa durch einen geeigneten Index. Politisch begründete Mittelverknappungen, die betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten der Praxen außer Acht lassen, schaden und zwar letztlich den Patienten.
Private Krankenversicherung
ZZB ist für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung als Vollversicherung. Die vom Gesetzgeber in 2009 eingeführte Basistarifversicherung sehen wir als eine Systemstörung der Privaten Krankenversicherung und mit Sorge als Risiko für die Weiterentwicklung des Fachs in der Folgewirkung. Wir sehen auch in diesem Patientenkreis grundsätzlich den privaten Patienten mit uneingeschränktem Leistungszugang, sofern er dies wünscht und mit seinem Zahnarzt vertraglich vereinbart. Der Basistarif alleine eröffnet lediglich den Zugang zu einem weitgehend eingeschränkten Leistungsspektrum und ist allenfalls als Auffangbecken für Patienten geeignet, die bisher nicht krankenversichert sind.
Wahlfreiheit für die Versicherten
ZZB fordert eine zeitgemäße Eröffnung von mehr Wahlfreiheit für die Versicherten bei deren Leistungsinanspruchnahme. Dies muss auch bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich werden. Neben den bereits eingeführten Festzuschüssen bei Zahnersatz sind ergänzend auch andere Modelle denkbar.
Anspruchsgarantie
ZZB fordert die Einführung einer umfassenden Anspruchsgarantie für Pflichtversicherte auch bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsleistungen. In geeigneten Leistungsbereichen soll die Anspruchsgarantie durch Festzuschüsse gewährt werden.
Honorarsicherheit
ZZB: Für uns ist der Erhalt der uneingeschränkten Einzelleistungsvergütung nicht verhandelbar. Honorarverteilungsmaßstäbe oder andere Maßnahmen, die zu einem floatenden Punktwert führen, lehnen wir ab. Auf dem Weg dahin ist die Beseitigung aller deckelnden Budgets ein entscheidendes politisches Ziel. Es sind die besonderen Verhältnisse am Wirtschaftsstandort Bayern zu beachten.
Trendwende
ZZB fordert, die laufende Abschmelzung des Ausgabenanteils für zahnärztliche Behandlung in der GKV zu beenden (1981: 15,23%, 2008: 7,5%). Soweit Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des SGB V Anspruch auf Sach- und Dienstleistungen haben, muss auch die Finanzierung dieser Leistungen durch den Gesetzgeber und die Krankenkassen in ausreichendem und notwendigem Maß bereitgestellt werden.
Qualität in der Zahnheilkunde
ZZB steht für eine Förderung der Qualität in der Zahnmedizin durch zukunftsorientierte, verbesserte Rahmenbedingungen und den Ausbau der Prozessqualität.
Gegen Einkaufsmodelle
ZZB will die vertragszahnärztliche Organisationsstruktur beibehalten. Wir bekennen uns dabei zu kollektiv-vertraglichen Regelungen und lehnen sog. Einkaufsmodelle (z.B. im Rahmen von IV-Verträgen) ab.
Zahnärztliche Genossenschaften/Servicegesellschaften
ZZB sieht Zahnärztliche Genossenschaften/Servicegesellschaften als körperschaftsfreie Unternehmungen. Gewählte Vertreter aus Vorständen in den Körperschaften sollen keine Ämter in Exekutiv- oder Kontrollorganen von körperschaftsfreien Unternehmungen führen, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Versorgungssicherung
ZZB: die zahnärztliche Selbstverwaltung in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen stellt die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zuverlässig sicher. Einkaufsmodelle oder selektive „Rosinenpickerverträge“ sind einer sicheren Versorgung abträglich.
Dialog
ZZB steht im kritischen, aber konstruktiven Dialog mit Politik und Krankenkassen. Wir lehnen Verweigerung und sinnlosen Streit auf dem Rücken von Patienten und Zahnärzten strikt ab.
Evolution statt Revolution
ZZB fordert ein konstruktives Miteinander unter den zahnärztlichen Körperschaften und eine Ausschöpfung gemeinsamer Ressourcen zum Wohle des Berufsstandes ohne leichtfertig und unbedacht auf GKV-Gelder in Milliardenhöhe verzichten wollen. ZZB verurteilt einen Konfrontationskurs von Ideologen. Ein Ausstieg aus dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung kann für uns so lange nicht in Frage kommen, als die Gesundheit unserer Patienten und die gesicherte wirtschaftliche Existenz unserer Praxen gefährdet würden.
Datenschutz
ZZB lehnt schädliche Fremdeingriffe in das Arzt-Patientenverhältnis ab und fordert die Wahrung des uneingeschränkten Arztgeheimnisses und des Datenschutzes als unabdingbare Forderung für das Vertrauensverhältnis, das eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg darstellt.
Amtszeitbegrenzung
ZZB steht grundsätzlich für eine Amtszeitbegrenzung. Die Amtsdauer der Spitzenvertreter sollte auf zwei Amtsperioden in gleicher Funktion beschränkt sein.
Ämterhäufung
ZZB ist grundsätzlich gegen eine Ämterhäufung seiner gewählten Vertreter.
Alterssicherung
ZZB steht für Sicherung der berufsständischen Altersversorgung. Sie ist unzweifelhaft die beste Gewähr für ein Leben in sozialer Sicherheit im Invaliditätsfall, wie nach dem aktiven Berufsleben.
ZZB ist die Zukunftssicherung der bayerischen Zahnärzte.