Erste Voabinformationen zur neu Regelung der BEMA Nummer 13:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bewertungausschuss für die zahnärztlichen Leistungen gemäß Paragraph 87 SGB fünf hat am 2. Oktober 2024 einen Beschluss zur Neuregelung der B Nummer 13 (Füllungen) gefasst. Der Beschluss wurde notwendig durch das grundsätzliche Amalgamverbot ab 1. Januar 2025. Absatz hat am 2. Oktober 2024 einen Beschluss zur Neuregelung der BEMA Nummer 13 (Füllungen) gefasst. Der Beschluss wurde notwendig durch das grundsätzliche Amalgamverbot ab 1. Januar 2025.
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das Bundesgesundheitsministerium kann den Beschluss jedoch innerhalb von zwei Monaten beanstanden, so dass der Beschluss derzeit noch unter Vorbehalt steht.
Die wesentlichen Punkte sind:
Erstens die Mehrkosten vereinbaren nach Paragraph 28 Abs. 2 SGB fünf bleibt erhalten.
Zweitens die BA Nrn. 13 E bis 13 H entfallen ersatzlos.
Drittens die Behmer Nummer 13 A bis 13 D werden leicht aufgewertet um ein 2,4 und fünf Punkte.
Die von der KZVB auf Bundesebene mit den Krankenkassen getroffene Vereinbarung kann in der Gesamtschau als gute Lösung für die Zahnarztpraxis bewertet werden.
Dies ist eine erste Vorabinformationen, weitere Informationen von KZBV und KZVB werden in den kommenden Wochen folgen. Aufgrund des Ministeriums Vorbehalte ist es jedoch sinnvoll, den Umgang mit der neuen Regelung in den Praxen erst dann breit zu diskutieren, wenn endgültige Klarheit über den Neuregelung besteht.
Team Zahnärzte Bayern[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]