Starke Geschlossenheit der Bayerischen Vertragszahnärzte
Anträge in der KZVB-Vertreterversammlung einstimmig angenommen
München, Zahnärztehaus – In der ordentlichen Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) am 12. Juli 2024 bewiesen die ca. 40 Vertreterinnen und Vertreter der Bayerischen Vertragszahnärzte Einigkeit im kollegialen Diskurs. Von neun Anträgen wurden sieben einstimmig und zwei mit großer Mehrheit angenommen.
Eine Zusammenfassung aus dem Wortlaut der Anträge:
Kurswechsel in der Gesundheitspolitik einleiten
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert,
- die Budgetierung dauerhaft abzuschaffen
- investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) durch eine räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser einzudämmen
- Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Niederlassung in eigener Praxis,
insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen, nachhaltig fördern und
finanzielle Planungssicherheit garantieren - Maßnahmen zum Abbau von Bürokratielasten auf den Weg zu bringen
- eine praxistaugliche und nutzenstiftende Digitalisierung umzusetzen.
Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit stärken
Die Vertreterversammlung lehnt jegliche Überlegungen ab, die darauf abzielen, die bewährten Strukturen unseres selbstverwalteten Gesundheitssystems in Richtung einer vom Reißbrett geplanten, zentralistisch diktierten Staatsmedizin umzubauen, und fordert stattdessen die Bundesregierung auf, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung zu stärken und ihre fachliche und
praxisnahe Expertise frühzeitig in alle gesundheitspolitischen Reformüberlegungen
einzubeziehen.
Bagatellgrenzen bei Abrechnungsprüfungen
Die Vertreterversammlung der KZVB fordert den Gesetzgeber auf, bei der Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V auch im zahnärztlichen Bereich eine Geringfügigkeitsgrenze von mindestens 100 € je Abrechnungsnummer, Krankenkasse und Quartal zu etablieren.
Amalgamverbot ab 01.01.2025
Die Vertreterversammlung der KZVB fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Ausnahmeregelung von dem schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam nach der EU-Verordnung in Anspruch zu nehmen und so eine Verlängerung der Amalgamnutzung bis zum 30.06.2026 zu ermöglichen.
Versicherungsfremde Leistungen
Die Vertreterversammlung der KZVB fordert die Einstellung versicherungsfremder Leistungen im Bereich der GKV. Dadurch könnte die Finanznot der GKV vermindert werden und gleichzeitig die Budgetierung aufgehoben werden.
Organspende
Die Vertreterversammlung der KZVB begrüßt die Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention in Zusammenarbeit mit der KZVB, die Akzeptanz für die Organspende zu erhöhen. Deshalb bittet die Vertreterversammlung der KZVB alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, in ihrer Praxis das entsprechende Informationsmaterial zu verteilen.
Landzahnarztquote
Die bayerische Staatsregierung wird gebeten, eine Landzahnarztquote im Zahnmedizinstudium, analog der sehr erfolgreichen Landarztquote, einzuführen.
Maßnahmen zur Verhinderung einer zahnärztlichen Unterversorgung in Deutschland
Die KZVB bietet der bayerischen Staatsregierung ihre Zusammenarbeit an bei der Entwicklung von Konzepten zur Studienplatzvergabe anhand relevanter Schlüsselqualifikation, zu Anpassungen der Kapazitätsverordnung, zur Steigerung der Attraktivität der Niederlassung im ländlichen Bereich sowie weiterer geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bayern auch in Zukunft.
Datenschutzverletzung durch ePA* und GDNG*
Der Vorstand der KZVB wird beauftragt, darauf hinzuwirken, den Schutz der medizinischen Daten bei Übermittlung an die Stelle für Medizin- und Arzneimittelsicherheit von der Politik zu fordern und nur anonymisierte Daten zu übermitteln.
Dr. Sascha Faradjli, KZVB-Delegierter Team Bayern
*)
ePA: Elektronische Patientenakte
GDNG: Gesundheitsdatennutzgesetz