Münsteraner Erklärung der Bundeszahnärztekammer
Bundeszahnärztekammer
August 2024
- Aktueller gesellschaftspolitischer Kontext
Sozialversicherungssysteme mit Finanzierungsfragen und die Arbeitsmärkte mit einem nie da-gewesenen Fachkräftemangel konfrontiert
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Rahmen seiner Klausurtagung 2024 in Münster/Westfalen die dargestellten Fragestellungen beraten und mögliche Lösungsansätze auch unter Hinzuziehung externer Expertise diskutiert.
- „Mehr Eigenverantwortung in der reformierten Dualität“ – Zukunft der privaten Zahnheilkunde im Kontext gesellschaftspolitischer Veränderungen
Die Diskussion zur Neuausrichtung der Sozialversicherungssysteme ist im Wesentlichen durch zwei sich diametral gegenüberstehende Denkrichtungen geprägt: Zwischen Verstaatlichung der gesamten Gesundheit im Sinne eines einheitlichen Versicherungssystems (siehe BM Lauterbach vom 27. Mai 2024 im Zusammenhang mit der Bürgerversicherung, der Pflegeversicherung) und der vollständigen Privatisierung von Gesundheitsleistungen (Bild Zeitung: Experten Plan, Zahnarzt selbst zahlen)
Aus der Sicht des Vorstandes der BZÄK gilt es, Lösungsansätze zu entwickeln, die sich z. B. mit den folgenden Fragestellungen auseinandersetzen könnten:
- Erhöhung des Steuerzuschusses zur GKV-Finanzierung?
- Einführung anderer/weiterer Steuerungselemente (z. B., BEMA-Zuschuss, Kontaktpauschale/neue Praxisgebühr bei einem (Zahn)Arztkontakt etc.)?
- Entwicklung von Konzepten zur (Teil-)Ausgliederung der Zahnmedizin aus der GKV, ggf. bei gleichzeitiger Pflicht zur Versicherung?
- Konzepte einer Ausweitung des befundorientierten Festzuschuss-Systems auf weitere Bereiche der Zahnmedizin, bei gleichzeitigem Entfall des Zuzahlungsverbotes (z. B. Endo)?
- Einführung einer pauschalen Selbstbeteiligung (analog Schweden)?
- Mögliche positive Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz/Optionen der Hebung des „Gesundheitsdatenschatzes“?
Eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems ist essentiell für die Zahnmedizin der Zukunft.
III. Fachkräftemangel: Nachhaltige Maßnahmen der Gewinnung und Sicherung gemeinsam fördern („Code of Conduct“)
Ein weiterer Schwerpunkt der Klausurtagung 2024 war die Situation am Arbeitsmarkt und die damit verbundenen Fragen der Fachkräftegewinnung und -sicherung in und für Zahnarztpraxen. In den kommenden Jahren ist von einem deutlichen Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland bis 2040 auszugehen.
allgemein-politische Forderungen, wie die Möglichkeit zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in den Zahnarztpraxen
Begrenzung von Sozialversicherungsbeiträgen
Fachkräfteeinwanderung nach und weniger Abwanderung aus Deutschland.
Zentrale Forderung ist, dass die Staaten genügend Gesundheitsfachkräfte ausbilden müssen, um den eigenen Bedarf decken zu können.
Fazit: Maßnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels
spezifischer praxisbezogener Maßnahmen, um hier zu spürbaren Verbesserungen zu kommen. Hierzu gehören zunächst die klassischen (tarifpolitischen) Maßnahmen, wie angemessene Gehälter, flexiblere Arbeitszeiten sowie eine verstärkte Einbindung in Strategie- und Entscheidungsprozesse der Zahnarztpraxis.
Code of Conduct“ im Rahmen einer „AG Münsteraner Erklärung“
iel muss es dabei sein, über diese Maßnahmen sowohl die Anwerbung von Fachkräften für die Zahnarztpraxis als auch deren Verbleib zu verbessern